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Altersfreigabe

Allgemeine Informationen zur Altersfreigabe

Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt der Filmverleiher das Zutrittsalter herab.
Die vordere Altersangabe gilt für Jugendliche ohne volljährige Begleitperson. Die hintere Angabe nur in Begleitung Erwachsener.

Beispiel

14/12   ab 14 Jahren in Begleitung Erwachsener ab 12 Jahren
10/8   ab 10 Jahren in Begleitung Erwachsener ab 8 Jahren
tba bedeutet "to be announced" (wird bekannt gegeben).