Allgemeine Informationen zur Altersfreigabe
Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen.
Bei geeigneten Filmen setzt der Filmverleiher das Zutrittsalter herab.
Die vordere Altersangabe gilt für Jugendliche ohne volljährige Begleitperson. Die hintere Angabe nur in Begleitung Erwachsener.
Beispiel
| 14/12 |
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ab 14 Jahren in Begleitung Erwachsener ab 12 Jahren |
| 10/8 |
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ab 10 Jahren in Begleitung Erwachsener ab 8 Jahren |
tba bedeutet "to be announced" (wird bekannt gegeben).