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Altersfreigabe in Luzern

Allgemeine Informationen zur Altersfreigabe

Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt der Filmverleiher das Zutrittsalter herab.

Zu beachten gilt das rechtliche Mindestalter in den jeweiligen Kategorien:

Kategorie sb (Sonderbewilligung):

rechtliches Mindestalter 4 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen

Kategorie ab 6 Jahren (Kinder)

rechtliches Mindestalter 6 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen

Kategorie ab 8 Jahren (Kinder)

rechtliches Mindestalter 8 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen

Kategorie ab 10 Jahren (Kinder)

rechtliches Mindestalter 10 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen

Kategorie ab 12 Jahren (Jugendliche)

rechtliches Mindestalter 12 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen

Kategorie ab 14 Jahren (Jugendliche)

rechtliches Mindestalter 14 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen

Kategorie ab 16 Jahren (Erwachsene)

rechtliches Mindestalter 16 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen

TBA

to be announced (wird bekannt gegeben)