Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt
zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt der Filmverleiher
das Zutrittsalter herab.
Zu beachten gilt das rechtliche Mindestalter in den jeweiligen Kategorien:
Kategorie sb (Sonderbewilligung):
rechtliches Mindestalter 4 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen
Kategorie ab 6 Jahren (Kinder)
rechtliches Mindestalter 6 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen
Kategorie ab 8 Jahren (Kinder)
rechtliches Mindestalter 8 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen
Kategorie ab 10 Jahren (Kinder)
rechtliches Mindestalter 10 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen
Kategorie ab 12 Jahren (Jugendliche)
rechtliches Mindestalter 12 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen
Kategorie ab 14 Jahren (Jugendliche)
rechtliches Mindestalter 14 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen
Kategorie ab 16 Jahren (Erwachsene)
rechtliches Mindestalter 16 Jahre, in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person
keine Altersbeschränkung, Zutritt unter 4 Jahren generell nicht empfohlen
TBA
to be announced (wird bekannt gegeben)