Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu
öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt der Filmverleiher das Zutrittsalter herab.
In St. Gallen kann die Altersfreigabe bei jedem Alter (von 6 bis 16 Jahren) angesetzt werden.
In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (als erziehungsberechtigte Personen gelten Vater,
Mutter, Pflegeeltern, Vormund, allenfalls auch Grosseltern), ist keine Altersbeschränkung vorgesehen.
Beispiel
| 14 |
ab 14 Jahren; in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung |
| 10 |
ab 10 Jahren; in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung |
TBA
to be announced (wird bekannt gegeben)