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Altersfreigabe

Allgemeine Informationen zur Altersfreigabe

Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt der Filmverleiher das Zutrittsalter herab.

In St. Gallen kann die Altersfreigabe bei jedem Alter (von 6 bis 16 Jahren) angesetzt werden.

In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (als erziehungsberechtigte Personen gelten Vater, Mutter, Pflegeeltern, Vormund, allenfalls auch Grosseltern), ist keine Altersbeschränkung vorgesehen.

Beispiel

14 ab 14 Jahren; in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung
10 ab 10 Jahren; in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person keine Altersbeschränkung

TBA

to be announced (wird bekannt gegeben)