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Altersfreigabe

Allgemeine Informationen zur Altersfreigabe

Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt der Filmverleiher das Zutrittsalter herab.

In St. Gallen kann die Altersfreigabe bei jedem Alter (von 6 bis 16 Jahren) angesetzt werden.

In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (als erziehungsberechtigte Personen gelten Vater, Mutter, Pflegeeltern, Vormund), ist keine Altersbeschränkung vorgesehen, wobei ein Zutritt erst ab 4 Jahren erlaubt ist.

Beispiel

14 ab 14 Jahren; in Begleitung einer erziehungsbe-
rechtigten Person keine Altersbeschränkung, wobei ein Zutritt erst ab 4 Jahren erlaubt ist.
10 ab 10 Jahren; in Begleitung einer erziehungsbe-
rechtigten Person keine Altersbeschränkung, wobei ein Zutritt erst ab 4 Jahren erlaubt ist.

TBA

to be announced (Alterskategorie noch nicht bekannt); bis dahin Zutritt ab 16 Jahren erlaubt
 
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