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Altersfreigabe

Allgemeine Informationen zur Altersfreigabe

Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt das Jugendamt des Kantons Zürich das Zutrittsalter herab. Zu beachten gilt das rechtliche Mindestalter in den jeweiligen Kategorien:

Kategorie sb (Sonderbewilligung):

rechtliches Mindestalter 4 Jahre, Erwachsenenbegleitung für Kinder unter 6 Jahren obligatorisch, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt

Kategorie K/6 (Kinder)

rechtliches Mindestalter 6 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt

Kategorie K/8 (Kinder)

rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 8 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt

Kategorie K/10 (Kinder)

rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 10 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt

Kategorie J/12 (Jugendliche)

rechtliches Mindestalter 12 Jahre, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt

Kategorie J/14 (Jugendliche)

rechtliches Mindestalter 12 Jahre, empfohlenes Mindestalter 14 Jahre, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt

Kategorie E (Erwachsene)

rechtliches Mindestalter 16 Jahre, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr ab 18 Jahren erlaubt

TBA

to be announced (Alterskategorie noch nicht bekannt); bis dahin Zutritt ab 16 Jahren erlaubt

Als Erwachsenbegleitung gelten Personen, die das Mündigkeitsalter erreicht haben (18 Jahre).

 
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