Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt
zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt das Jugendamt des
Kantons Zürich das Zutrittsalter herab. Zu beachten gilt das rechtliche Mindestalter
in den jeweiligen Kategorien:
Kategorie sb (Sonderbewilligung):
rechtliches Mindestalter 4 Jahre, Erwachsenenbegleitung für Kinder unter 6 Jahren
obligatorisch
Kategorie K/6 (Kinder)
rechtliches Mindestalter 6 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen
Kategorie K/8 (Kinder)
rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 8 Jahre, Erwachsenenbegleitung
generell empfohlen
Kategorie K/10 (Kinder)
rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 10 Jahre, Erwachsenenbegleitung
generell empfohlen
Kategorie J/12 (Jugendliche)
rechtliches Mindestalter 12 Jahre, zwischen 21:00 und 24:00 Uhr nur in Erwachsenenbegleitung
Kategorie J/14 (Jugendliche)
rechtliches Mindestalter 12 Jahre, empfohlenes Mindestalter 14 Jahre,
zwischen 21.00 und 24.00 Uhr nur in Erwachsenenbegleitung
Kategorie E (Erwachsene)
rechtliches Mindestalter 16 Jahre, Vorstellungen mit Ende nach 24:00 Uhr ab 18 Jahren
TBA
to be announced (wird bekannt gegeben)
Als Erwachsene gelten Personen, die das Mündigkeitsalter erreicht haben.