Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt
zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt das Jugendamt des
Kantons Zürich das Zutrittsalter herab. Zu beachten gilt das rechtliche Mindestalter
in den jeweiligen Kategorien:
Kategorie sb (Sonderbewilligung):
rechtliches Mindestalter 4 Jahre, Erwachsenenbegleitung für Kinder unter 6 Jahren
obligatorisch, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch,
Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt
Kategorie K/6 (Kinder)
rechtliches Mindestalter 6 Jahre, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen,
bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch,
Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt
Kategorie K/8 (Kinder)
rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 8 Jahre, Erwachsenenbegleitung
generell empfohlen, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch,
Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt
Kategorie K/10 (Kinder)
rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlenes Mindestalter 10 Jahre, Erwachsenenbegleitung
generell empfohlen, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch,
Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt
Kategorie J/12 (Jugendliche)
rechtliches Mindestalter 12 Jahre, bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung
obligatorisch, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt
Kategorie J/14 (Jugendliche)
rechtliches Mindestalter 12 Jahre, empfohlenes Mindestalter 14 Jahre,
bei Vorstellungen mit Beginn ab 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch, Zutritt bei
Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nicht erlaubt
Kategorie E (Erwachsene)
rechtliches Mindestalter 16 Jahre, Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr ab 18 Jahren erlaubt
TBA
to be announced (Alterskategorie noch nicht bekannt); bis dahin Zutritt ab 16 Jahren erlaubt
Als Erwachsenbegleitung gelten Personen, die das Mündigkeitsalter erreicht haben (18 Jahre).